Janine Niepel – Ambulante Pflege
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Was auch immer Sie brauchen, bei uns erhalten Sie nur die beste Behandlungspflege

Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen in allen Lebensphasen anzubieten – unter Achtung der Würde, Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Patienten. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit während Ihres Besuchs für alle Informationen zur Verfügung, die Sie über Ihren Zustand oder die Behandlungspflege benötigen. Mit einer warmen Atmosphäre, freundlichem Service und Liebe zum Detail sind wir sicher, dass Sie sich wohlfühlen werden.

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege ist im fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Sie beinhaltet medizinische Leistungen, die stationär in Pflegeheimen und -einrichtungen oder bei Patienten zu Hause durchgeführt und von einem Arzt verordnet werden.

Im Gegensatz zu Pflegeleistungen wird die Behandlungspflege nicht vom Pflegegrad gedeckt, sondern aufgrund der ärztlichen Verordnung und medizinischen Notwendigkeit direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Wenn Sie also Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen, beeinflusst dies nicht Ihr Pflegegeld oder den Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Behandlungspflegeleistungen

  • Blutdruckmessung
  • Interstitielle Glukosemessung
  • Interstitielle Glukosemessung
  • Auflegen von Kälteträgern


  • Medikamentengabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen
  • Legen, Anhängen und Abhängen von subkutanen Infusionen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Medizinische Einreibungen
  • Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette
  • Versorgung und Überprüfung von Drainagen


  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
    Wundversorgung von akuten und chronischen / schwer heilenden Wunden
  • Anhängen, Wechseln oder Abhängen von intravenösen Infusionen (z. B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port)
  • An- und Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
  • Blutzuckermessung
  • Inhalation
  • Richten von Injektionen
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in Tagesdosette oder Wochendispenser
  • Augentropfen
  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • Klistiere, Klysma
  •  Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Versorgung bei PEG (perkutane endoskopische Gastrostomie)
  • Blasenspülung
  • Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung (Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur Harnableitung)
  • An- und Ablegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
  • Einlauf (Hebe- und Senkeinlauf)
  • Pflege von zentralen Venenkathetern und Portsystemen
    Positionswechsel zur Dekubitus-Behandlung

Dies ist ein Teil der Leistungen aus dem SGB V, die wir Ihnen anbieten können. Natürlich gilt es, für jede Behandlung einen Arzt zu konsultieren. 

Pflegesachleistungen nach SGB XI

Für Pflegesachleistungen müssen die Grundvoraussetzungen erfüllt sein, dass Sie mindestens eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren innerhalb der vergangenen zehn Jahre hatten und eine Pflegebedürftigkeit mit einem anerkannten Pflegegrad besteht.


Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein, damit Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft werden können. Dieser wird dann an den medizinischen Dienst mitgeteilt, damit dort Ihre Leistungsansprüche feststellt werden können.

Pflegesachleistungen sind alle pflegerischen Leistungen nach SGB XI, mit denen unser ambulanter Pflegedienst Sie unterstützen kann, darunter z. B.:

  • Ganzwaschung
  •  Teilwaschung
  •  Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  •  Mobilisation
  •  Lagern und Betten
  •  Einkaufen
  •  Beratungsbesuche
  •  Hauswirtschaftliche Versorgung
  •  Pflegerische Hilfestellungen

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Pflege zwischen Angehörigen und Bekannten und dem ambulatne Pflegedienst aufzuteilen. Wir betrachten es aber als sinnvoller, alle Pflegesachleistungen komplett einem Pflegedienst zu überlassen. Gerne klären wir Sie darüber näher auf. Sie können sich mit allen Fragen an uns wenden.

Preise für die Pflegeleistungen

Leistungen Ansprüche
PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Pflegegeld nach § 37 SGB XI (Angehörigenpflege) Kein Anspruch 316 € 545 € 728 € 901 €
Sachleistungen nach § 36 SGB XI Kein Anspruch 724 € 1363 € 1693 € 2095 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI 125 € (auch für § 36 SGB XI nutzbar) 125 € 125 € 125 € 125 €

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGBXI

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, verfügen durch das Pflegestärkungsgesetz II über einen zusätzlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieses Anrecht ist im § 45b SGBXI gesetzlich verankert uns wird in Form eines Entlastungsbeitrags in der Höhe bis zu 125 € monatlich abgegolten.

Jedoch ist zu beachten, dass der Pflegebedürftige in Vorkasse gehen muss. Der Entlastungsbeitrag wird nur gewährt, wenn tatsächlich zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt wurden. Der Aufwand wird dann bei der Pflegekasse nachgereicht.



Entlastungsleistungen lassen sich relativ flexibel gestalten. Gerne beraten wir Sie hierzu.


Verhinderungspflege nach §39 SGBXI

Mit der Verhinderungspflege werden Lücken in der Pflege kompensiert. Wenn der Pflegegrad 2 vorliegt und die Hauptpflegeperson in einem bestimmten Zeitraum verhindert ist, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Verhinderungpflege stellen.

Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate von einer privaten Pflegeperson betreut wurde. Dann können Sie einen Verhinderungspflegeanspruch von 1612 € jährlich geltend machen.

Beratungsgespräche nach § 37.3 SGBXI

Falls Sie nicht durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden und auch keine Kombinationsleistung umgestellt haben, sind ab Pflegegrad 2 regelmäßige Beratungsgespräche Pflicht. Somit wird eine ausreichende Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt.

Dazu besucht Sie ein professioneller Pflegedienst halbjährlich, ab PG 4 vierteljährlich, um Ihre häusliche Situation zu beurteilen und mit Ihnen über den Alltag mit der Pflege zu sprechen. Diese Beratungseinsätze werden Ihrer Pflegekasse mitgeteilt, damit Sie weiterhin die richtige Unterstützung mit Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten.

Telefon

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular, um die richtige Betreuungs- und Entlastungspflege zu erhalten.

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